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ein Niedrigenergiehaus
Seit Einführung der Energieeinsparverordnung ist das Niedrigenergiehaus gesetzlich vorgeschriebener Standard im Neubau. Der Jahresheizwärmebedarf darf 70 kWh/m2a nicht überschreiten. Das erreicht man mit einem sehr guten Wärmeschutz, Luftdichtigkeit, Wärmeschutzverglasung, einer kontrollierten Wohnungslüftung und der Vermeidung von Wärmebrücken.
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ein Passivhaus
Bei einem Passivhaus wird ein gutes Innenklima ohne aktives Heizungs- und Klimatisierungssystem erreicht. Der Jahresheizwärmebedarf darf 15 kWh/m2a nicht überschreiten. Dies soll aber nicht auf Kosten eines hohen Stromverbrauchs erreicht werden. Daher darf der gesamte Primärenergiebedarf, der auch die Warmwasserleitung und Haushaltsstrom beinhaltet, pro Quardratmeter Wohnfläche im Jahr höchstens 120 kWh betragen. |